Auftragserteilung

Infos zur AuftragserteilungInformationen zur Auftragserteilung

Selbstverständlich beraten wir Sie im Vorfeld einer Antragstellung bzw. Auftragserteilung umfassend zu einer geplanten Vermessung und fertigen für Sie eine Gebührenvorausschätzung für Katastervermessungen und Abmarkungen bzw. ein Angebot für Ingenieurvermessungen an.

Anträge auf Katastervermessung und Abmarkung, für die im Freistaat Sachsen Kraft Gesetz ausschließlich die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig sind, müssen formgebunden schriftlich gestellt werden, wozu der Gesetzgeber dieses Antragsformular vorgesehen hat:

Für Katastervermessungen und Abmarkungen sind grundsätzlich nur die Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben antragsberechtigt. Bei Eigentümergemeinschaften reicht der Antrag eines Miteigentümers aus.
Des Weiteren kann auch ein Bevollmächtigter im Namen des Eigentümers unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht einen Antrag auf Katastervermessung und Abmarkung stellen.

Aufträge für Ingenieurvermessungen können formlos schriftlich gestellt werden. Unsere Kontaktinformationen finden Sie hier.

Öffentlich bestellter Vermessungs­ingenieur