Informationen zum Vermessungsablauf
Katastervermessungen und Abmarkungen:
Eine Katastervermessung und Abmarkung setzt sich regelmäßig aus 3 Bearbeitungsschritten zusammen, die alle vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur koordiniert werden:
- Abruf der erforderlichen amtlichen Unterlagen zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen aus dem Liegenschaftskataster (Vorbereitungsdaten) durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
- Durchführung und Dokumentation der örtlichen Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten sowie der häuslichen Berechnungs- und Auswertearbeiten zur Anfertigung der Vermessungsschriften durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Nach der Anhörung der Beteiligten zu Grenzbestimmung (Wiederherstellung bestehender und erstmalige Festlegung neuer Flurstücksgrenzen) und Abmarkung (Kennzeichnung der bestimmten Flurstücksgrenzen mit festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken) werden den betroffenen Grundstückseigentümern die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bekannt gegeben.
- Übernahme der durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur übermittelten Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung in das Liegenschaftskataster durch die hierfür zuständigen unteren Vermessungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte). Handelt es sich um Katastervermessungen, mit denen grundbuchrechtliche Veränderungen bezweckt werden, wird durch die untere Vermessungsbehörde ein Fortführungsnachweis als Voraussetzung für den Grundbucheintrag gefertigt und an das zuständige Grundbuchamt übermittelt.
Ingenieurvermessungen:
Auch für die Durchführung von Ingenieurvermessungen müssen amtliche Unterlagen bei den unteren Vermessungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) beantragt werden, wenn die Darstellung von Grenzen bzw. Grenzabständen (z.B. Absteckung, Lageplan zum Baugesuch) notwendig ist. Handelt es sich um die Vermessung von Bauvorhaben, müssen von Seiten des Auftraggebers Angaben zur lage- und höhenmäßigen Einordnung des Bauvorhabens sowie die zur Darstellung im Lageplan und zur Abstandsflächenberechnung erforderlichen Unterlagen (Ansichten, perspektivische Darstellungen, Grundrisse, Schnitte, Erdgeschossfußbodenhöhe) vorgelegt werden.