Informationen zum Vermessungsablauf
Katastervermessungen und Abmarkungen:
Eine Katastervermessung und Abmarkung setzt sich regelmäßig aus 3 Bearbeitungsschritten zusammen, die alle vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur koordiniert und veranlasst werden:
- Übermittlung der erforderlichen amtlichen Unterlagen zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen aus dem Liegenschaftskataster (Vorbereitungsdaten) durch die hierfür zuständigen unteren Vermessungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) an den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
- Durchführung und Dokumentation der örtlichen Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten sowie der häuslichen Berechnungs- und Auswertearbeiten zur Anfertigung der Vermessungsschriften durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Nach der Anhörung der Beteiligten zu Grenzbestimmung (Wiederherstellung bestehender und erstmalige Festlegung neuer Flurstücksgrenzen) und Abmarkung (Kennzeichnung der bestimmten Flurstücksgrenzen mit festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken) werden den betroffenen Grundstückseigentümern die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bekannt gegeben.
- Übernahme der durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur übermittelten Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung in das Liegenschaftskataster durch die hierfür zuständigen unteren Vermessungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte). Handelt es sich um Katastervermessungen, mit denen grundbuchrechtliche Veränderungen bezweckt werden, wird durch die untere Vermessungsbehörde ein Fortführungsnachweis als Voraussetzung für den Grundbucheintrag gefertigt und an das zuständige Grundbuchamt übermittelt.
Die Zeitdauer von der Beantragung einer Katastervermessung und Abmarkung beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bis zur Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster und Vorliegen des Fortführungsnachweises hängt größtenteils von den Bearbeitungszeiten der jeweils zuständigen unteren Vermessungsbehörde (Landkreise und Kreisfreie Städte) ab, da durch diese Behörde die Bearbeitungsschritte 1. und 3. ausgeführt werden. Hierbei treten territorial leider erhebliche Unterschiede auf. Ist die Bearbeitungszeit für die Übermittlung der Vorbereitungsdaten bei allen unteren Vermessungsbehörden mit ca. 1 – 2 Monaten noch nahezu identisch, muss für die Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster und die Fertigung des Fortführungsnachweises mit ca. 2 bis zu 4 Monaten ab Übermittlung der Ergebnisse durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur an die untere Vermessungsbehörde gerechnet werden. Für die örtliche Durchführung der Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten und deren Dokumentation durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur sollte bei Katastervermessungen und Abmarkungen „normalen Umfangs“ ein Zeitraum von ca. 1 bis 3 Monaten eingeplant werden.
Ingenieurvermessungen:
Auch für die Durchführung von Ingenieurvermessungen müssen amtliche Unterlagen bei den unteren Vermessungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) beantragt werden, wenn die Darstellung von Grenzen bzw. Grenzabständen (z.B. Absteckung, Lageplan zum Baugesuch) notwendig ist. Handelt es sich um die Vermessung von Bauvorhaben, müssen von Seiten des Auftraggebers Angaben zur lage- und höhenmäßigen Einordnung des Bauvorhabens sowie die zur Darstellung im Lageplan und zur Abstandsflächenberechnung erforderlichen Unterlagen (Ansichten, perspektivische Darstellungen, Grundrisse, Schnitte, Erdgeschossfußbodenhöhe) vorgelegt werden.